AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen dem Eigentümer eines Pferdes oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person, im folgenden „Auftraggeber“ genannt und Frau Sandra Schlösser in ihrer Funktion als gewerbetreibende Hufpflegerin, im folgenden „Hufpflegerin“ genannt.
Es wird in Folge einer beiderseitigen Erklärung folgender Werkvertrag geschlossen:
§1 Auftrag und Leistung
1.) Der Auftraggeber beauftragt die Hufpflegerin, an einem in seinem Eigentum stehenden Huftier die Hufpflege auszuführen.
2.) Wird der Auftrag durch einen Beauftragten des Eigentümers erteilt und gibt es keine Hinweise, dass dies gegen den Willen des Eigentümers geschieht, wird dessen Einverständnis vorrausgesetzt.
3.) Die Hufpflegerin verpflichtet sich die von ihm angebotene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen, in einer Form die dem Huftier in seiner natürlichen Bestimmung gerecht wird, auszuführen.
§2 Ort und Zeitpunkt
1.) Auftraggeber und Hufpflegerin erbringen ihre Leistung an einem von beiden Seiten bestätigten Ort und Zeitpunkt.
2.) Die Hufpflegerin erbringt ihre Leistung nur, wenn der Eigentümer oder eine von ihm beauftragte, geschäftsfähige Person anwesend ist.
3.) Eine Stornierung oder Änderung des Ortes oder des Zeitpunkts ist nur mit Bestätigung gültig.
4.) Verspätungen durch unvorhersehbare Ereignisse müssen von beiden Seiten bis zu einer Dauer von 1,5 Stunden akzeptiert werden.
5.) Kann die Leistung aus vorgenannten Gründen nicht erbracht werden, kann ein Schadenersatz in maximaler Höhe des Auftragswertes verlangt werden.
6.) Ein Schadenersatz wird ausgeschlossen bei einer Verhinderung durch höhere Gewalt oder offensichtlicher Unmöglichkeit.
§3 Abnahme
1.) Die Abnahme erfolgt sofort nach Beendigung der Arbeit durch den Eigentümer oder einer von ihm beauftragten, geschäftsfähigen Person.
2.) Ist der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Person zum Zeitpunkt der Abnahme nicht mehr anwesend oder verhindert, so gilt diese als gegeben.
§4 Preise und Zahlung
1.) Es gelten die auf der zur Zeit gültigen Preisliste angegebenen Preise. Eventuelle Vergünstigungen haben keinen Anspruch auf Dauerhaftigkeit.
2.) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich sofort nach Abnahme in Bar. Eine Zahlung per Überweisung ist nur in Sonderfällen und nach vorheriger Absprache möglich. Diese hat binnen 10 Tagen ohne Abzüge zu erfolgen.
§5 Ende des Werkvertrages
1.) Mit der Abnahme und der Zahlung endet der Werkvertrag.
§6 Gewährleistung und Haftung
1.) Die Hufpflegerin übernimmt eine Gewährleistung für ihre Arbeit von 14 Tagen.
2.) Sie haftet nur für Schäden, die in direktem und zeitlichen Zusammenhang mit ihrer Arbeit stehen.
3.) Die Gewährleistung und Haftung erlischt, wenn den Empfehlungen über die Nutzung oder Haltung des Huftiers in Bezug auf den Huf nicht Folge geleistet wird, das Tier über seine natürliche Bestimmung hinaus belastet wird, der Schaden nicht von ihr zu vertreten ist oder auf mögliche Folgen im voraus hingewiesen wurde.
4.) Ein Mangel muss der Hufpflegerin sofort bekannt gegeben werden. Es muss ihr die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden
5.) Ein Schaden muss der Hufpflegerin unverzüglich gemeldet werden. Es muss ihr, einer beauftragten Person sowie der Versicherung die Möglichkeit zur Begutachtung des Schadens gegeben werden.
6.) Schadenersatz für einen Mangel kann maximal in Höhe des Auftragwertes verlangt werden. Schadenersatz für einen Schaden kann maximal in Höhe der gesetzlichen Mindestsummen verlangt werden.
§7 Allgemeines
1.) Die Vetragssprache ist deutsch.
2.) Es gilt deutsches Recht.
3.) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
4.) Ein unwirksamer Bestandteil der allgemeinen Geschäfsbedingungen wird seitens der beiden Parteien unverzüglich durch einen gültigen Bestandteil ersetzt, welcher dem rechtlichen sowie wirtschaftlichen Inhalt des unwirksamen Bestandteiles am Nächsten kommt.